Kundeninforamtion: Entsorgung von Styropor

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entsorgung von flammgeschützten Styropordämmplatten bereitet Probleme.

Mit Wirkung zum 01.10.2016 trat die Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung ( AVV ) für Abfälle, die persistente-organische Schadstoffe enthalten, in Kraft.
Das bedeutet, dass Polystyroldämmstoffe ( Styropor ) mit Flammschutzmittel HBCD, ab dem 01.10.2016 zu einem gefährlichen Abfall werden ( AVV Nr. 170603* ).

Leider gibt es aktuell keine Abfallbeseitigungsanlage, die Styropor mit dieser Abfall-Schlüsselnummer annimmt.

Als Folge der aktuellen Situation müssen wir diese gefährlichen Abfälle bis auf Weiteres sowohl als Monofraktion als auch im Baumischabfall von der Annahme ausschließen, da wir nur Abfälle annehmen dürfen, für die wir auch einen Ent-sorgungsweg nachweisen können.

  • Aus vorgenannten Gründen können auch wir ab sofort kein Styropor ( Monofraktion ) mehr annehmen !

  • Das Vermischen von Styropor im Baumischabfall ist ebenfalls nicht zulässig. Derart gemischte Abfälle werden wir ebenfalls nicht mehr annehmen können !

Bitte beachten Sie diese Information bei der Kalkulation aktueller und zukünftiger Bauvorhaben und geben Sie die Hinweise zu Styropor an die handelnden Personen auf Ihren Baustellen weiter.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald sich eine Veränderung bei den Abfallbeseitigungsanlagen oder eine praxisgerechte Lösung in der Gesetzgebung abzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen aus Putensen